

Warum ein schrittweises Senken der Verwendung statt eines Verbots von HFKWs?
Warum ein schrittweises Senken der Verwendung?
›› Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die Auswirkungen von F-Gasen auf die Umwelt zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die verwendeten Mengen von HFKWs, gewichtet anhand von CO2-Äquivalenten, beständig gesenkt werden.
Weder ein Verbot noch ein schrittweiser Komplettausstieg:
›› HFKWs kommt aufgrund ihres thermischen Wirkungsgrads, ihrer gefahrlosen Verwendung und ihrer Wirtschaftlichkeit eine bedeutende Rolle zu.
›› Die Verwendung von HFKWs wird schrittweise auf ein Niveau gesenkt, das auch über das Jahr 2030 hinaus nachhaltige Wachstumsraten und Investitionen zulässt.

Gewichtung von HFKWs nach CO2-Äquivalenten
Die Zielsetzungen bezüglich der Senkung der Verwendung werden in Form von CO2-Äquivalenten [= kg x GWP] vorgegeben. Damit beziehen sich diese Vorgaben nicht auf konkrete Kältemittel. Der Gesetzgeber hat nicht vor, konkrete Kältemittel vollständig zu verbieten. Daraus folgt, dass die betreffenden Kältemittel zweifelsfrei über die gesamte Lebenszeit von Anlagen hinweg verfügbar sein werden (z. B. R410A für Direktverdampfungssysteme).

- Vorgaben zur Senkung der Verwendung von neu in Verkehr gebrachten HFKWs: Da wiederverwendete HFKWs von diesen Vorgaben ausgeschlossen sind, liegt die Gesamtmenge von HFKWs über dieser Linie.
- Größter Einschnitt bei Geräten, die nicht der Klimatisierung dienen (z. B. R404A für Kältetechnik)
- Steigende Verwendung von R32 als Alternative zu R410A
- R410A-Reserve für Spezialanwendungen, z. B. VRV, …
Wir sind der F-Gase-Verordnung voraus
Unsere Herzen schlagen ganz besonders für die Umwelt. Deshalb spielt der Schutz unserer Umwelt eine sehr wichtige Rolle in unserer Unternehmensphilosophie. In Bezug zu Umweltschutzbestimmungen und Innovationen sind wir Pioniere, denn unsere Produkte:
Kein generelles Verbot für Kältemittel, jedoch GWP-Obergrenzen für einige Anwendungen
Beispiele für GWP-Obergrenzen bei HLKK ›› Daikin hat schon heute die Antwort!
GWP-Obergrenzen bei Neuinstallationen
- Einzelsplit-Klimaanlagen mit einer Kältemittelfüllmenge unter 3 kg
› Ab dem Jahr 2025 GWP-Obergrenze von 750
› Marktführende Maßnahme von Daikin: Umstieg von R410A auf R32 (GWP von 675)
› GWP-Obergrenze für ortsveränderliche Klimaanlagen: 150 - Keine Obergrenze für Einzelsplit mit mehr als 3 kg
- Keine Obergrenze für Multisplit- / VRV-Systeme
- Ortsfeste Kälteanlagen
› Ab 2020: Verbot von Kältemitteln mit einem GWP > 2.500
› Ab 2020: GWP-Obergrenze von 150 für mehrteilige zentralisierte Kälteanlagen für die gewerbliche Verwendung mit einer Nennleistung von 40 kW oder mehr
› Ausnahme: GWP-Obergrenze von < 1.500 für primären Kältemittelkreislauf in Kaskadensystemen
GWP-Obergrenzen für Wartung von Installationen
- Kein Verbot für Wartung von Heizungsanlagen
- Kein Verbot für Wartung von Raumklimaanlagen
- Verbot für Wartung aller ortsfesten Kälteanlagen mit einer Kältemittelfüllmenge > 40 tCO2-Äq. (z. B. System mit R404A ≥ 10 kg)
› Bis zum 01.01.2030 Verwendung von recyceltem Kältemittel zulässig
› Ersetzen eines bisher genutzten Kältemittels durch ein Kältemittel mit niedrigem GWP (z. B. Daikin: Ersetzen von R404 A durch R407H)
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605 - F-gas phase down Focus topicPDF | 317.63KB