In den vergangenen Jahren hat das zunehmende Bewusstsein über Umwelteinflüsse – insbesondere zur Rolle der Kältemittel – die Einführung von VRV‑Systemen mit R‑32 in ganz Europa beschleunigt. Da dieser Wandel an Bedeutung gewinnt, suchen Fachleute der Branche vermehrt nach klaren Informationen darüber, wie die verschiedenen Normen zur Sicherheit im Umgang mit F‑Gasen korrekt anzuwenden sind.
Dank unserer führenden Position bei VRV-Lösungen mit R-32 und der engen Zusammenarbeit mit Installateuren, Planern, Compliance-Experten und politischen Entscheidungsträgern konnte DAIKIN ein fundiertes Verständnis für die praktische Umsetzung dieser Sicherheitsstandards entwickeln. Wir haben dieses Wissen gebündelt, um klare, umsetzbare Leitlinien für alle an Planung, Installation und Bewertung von VRV-Systemen Beteiligten bereitzustellen.
Welche Normen regeln die Sicherheit beim Umgang mit Kältemitteln?
DIN EN 60335-2-40 ist eine Produktnorm, die Anforderungen an die Sicherheit elektrisch betriebener Wärmepumpen, Klimageräte und Luftentfeuchter für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke festlegt.
DIN EN 378 ist eine allgemeine Norm, die Anforderungen an Kälteanlagen festlegt – von der Auslegung und Herstellung über die Installation und den Betrieb bis hin zur Wartung und Entsorgung.
In ihrem jeweiligen Anwendungsbereich legen sowohl die DIN EN 60335-2-40 als auch die DIN EN 378 für den Fall, dass eine produktspezifische Sicherheitsnorm wie die DIN EN 60335-2-40 gilt, fest, dass diese Vorrang gegenüber einer allgemeinen Norm wie die DIN EN 378 (Auszüge 1 und 2) hat.
Auch die Norm DIN EN 378 unterstützt dieses Prinzip, wenn hier die zulässigen Höchstfüllmengen für Kältemittel definiert werden (Auszug 3).
Schlussfolgerungen: DIN EN 60335-2-40 hat Vorrang vor DIN EN 378.
Auszug 1 – Anwendungsbereich der DIN EN 378: „Produktfamiliennormen, die sich mit der Sicherheit von Kühlsystemen befassen, haben Vorrang vor gleichwertigen und allgemeinen Normen, die das gleiche Thema behandeln.“
Auszug 2 – Geltungsbereich der DIN EN 60335-2-40: „Dieser Teil der DIN EN 60335 behandelt die Sicherheit von elektrisch betriebenen Wärmepumpen, Brauchwasser-Wärmepumpen und Klimageräten mit Motorverdichter sowie wassergeführten Gebläsekonvektoren, Luftentfeuchtern (mit oder ohne Motorverdichter), thermoelektrischen Wärmepumpen und Teilgeräten. Die maximale Nennspannung beträgt nicht mehr als 300 V bei einphasigen Geräten und 600 V bei mehrphasigen Geräten.“
Auszug 3 – DIN EN 378 (Teil 1): „Artikel 6 Kältemittelmenge: Wenn Produktnormen für bestimmte Typen von Systemen vorliegen und wenn diese Produktnormen sich auf Grenzwerte der Kältemittelmengen beziehen, haben diese Mengen Vorrang vor den Anforderungen dieser Norm.“
- Anwendung der einschlägigen Normen auf A2L-Systeme mit R-32
- Anwendung der einschlägigen Normen auf (A1-)Systeme mit R-410A
Die DIN EN legt fest, dass die jeweils strengste Anforderung (Entflammbarkeit oder Toxizität) anzuwenden ist (Auszug 4).
Übersicht der zulässigen Konzentrationsgrenzwerte für R‑32
Sicherheitsstandard | Max. zulässige Konzentration |
|---|---|
DIN EN 60335-2-40 | Entflammbarkeit (Untere Explosionsgrenze, UEG oder engl. LFL): 75 % der unteren Explosionsgrenze (UEG) = 0,75 × 307 g/m³ → 230 g/m³ |
DIN EN 378 | Toxizität (ATEL/ODL): 300 g/m³ |
Da die Entflammbarkeitsgrenze von 230 g/m³ unter dem Toxizitätsgrenzwert von 300 g/m³ liegt, ist die strengere Entflammbarkeitsgrenze maßgeblich. Die Einhaltung dieses Grenzwerts gewährleistet automatisch, dass Toxizitätsgrenzwerte nicht überschritten werden, sodass keine zusätzlichen Prüfungen erforderlich sind.
Was bedeutet das für die Auslegung Ihrer Systeme mit R-32?
Liegt die berechnete Kältemittelkonzentration unter 230 g/m³, sind keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.
Bei Konzentrationen über 230 g/m³ unterstützt die Shīrudo-Technologie von DAIKIN die Einhaltung der DIN EN 60335-2-40 und der DIN EN 378 und hilft Ihnen, die erforderlichen Sicherheitsstandards zuverlässig zu erfüllen.
Hinsichtlich der Füllmengenbegrenzungen decken die DIN EN-Normen ausschließlich brennbare Kältemittel (A2L, A2, A3) ab.
→ Daher sind die DIN EN-Normen für Bewertungen bei Systemen mit nicht brennbaren Kältemitteln (A1) nicht anwendbar.
Übersicht der zulässigen Konzentrationsgrenzwerte für R‑410A
Sicherheitsstandard | Max. zulässige Konzentration |
|---|---|
DIN EN 60335-2-40 | Entflammbarkeit (Untere Explosionsgrenze, UEG oder engl. LFL): Nicht anwendbar – die DIN EN-Normen decken ausschließlich brennbare Kältemittel (A2L, A2, A3) ab |
DIN EN 378 | Toxizität (ATEL/ODL): 440 g/m³ |
Der in DIN EN 378 festgelegte Toxizitätsgrenzwert für R-410A, eingestuft als A1 – nicht brennbar, beträgt 440 g/m³ und ist anzuwenden.
Was bedeutet das für die Auslegung Ihrer Systeme mit R-410A?
Da R-410A nicht in den Geltungsbereich der DIN EN-Norm zur Kältemittelsicherheit fällt, ist DIN EN 378 die maßgebliche Norm.
Die Kältemittelkonzentration von R-410A darf 440 g/m³ nicht überschreiten. Bei Überschreitung dieses Grenzwerts sind geeignete bauseitige Sicherheitsmaßnahmen gemäß DIN EN 378 erforderlich.
Größere Planungsflexibilität im Vergleich zu Systemen mit R-410A
Da Systeme mit R-32 die strengeren IEC-Anforderungen erfüllen, bieten sie im Vergleich zu entsprechenden Systemen mit R-410A eine deutlich größere Planungsflexibilität.
Auslegungsvergleich: Berechnungsbeispiel für Hotelanwendung
Bei einem typischen VRV-System für Hotels (8 Innengeräte, 1 BS-Box) erfordert ein VRV 5-System mit integrierten Sicherheitsmaßnahmen der Shîrudo-Technologie lediglich eine minimale Raumgröße von 3,08 m², während ein vergleichbares System mit R-410A 12,7 m² erfordern würde!
Minimale Fläche des Hotelzimmers: 3,08 m²
gemäß DIN EN 60335-2-40 und mit Anwendung der Shîrudo-Technologie
Minimale Fläche des Hotelzimmers: 12,7 m²
gemäß DIN EN 378
Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden:
-
Practical guide to the relevant safety standardsPDF | 570.75KB
Häufig gestellte Fragen
Ja. Mit Auslegung gemäß DIN EN 60335-2-40 (damit ist die Konformität sichergestellt) erfüllen Sie zugleich die einschlägigen Anforderungen der DIN EN 378, einschließlich der Überprüfung der maximal zulässigen Kältemittelkonzentration pro Raum.
Die DAIKIN Shîrudo-Technologie gewährleistet darüber hinaus, dass die Kältemittelkonzentration 230 g/m³ nicht überschreitet, das entspricht 75 % der unteren Explosionsgrenze gemäß DIN EN 60335-2-40.
Zum Vergleich: Ein System, das strikt nach den Toxizitätsgrenzwerten der DIN EN 378 ausgelegt ist, könnte Konzentrationen von bis zu 300 g/m³ zulassen – das wären im Worst-Case-Leckszenario rund 30 % mehr Kältemittel.
Für Aspekte, die nicht in DIN EN 60335-2-40 abgedeckt werden – etwa die Installation von Außengeräten im Freien –, ist die DIN EN 378 als Leitfaden heranzuziehen.
Ja. Die DIN EN 378 ist eine allgemeine Norm und verweist, innerhalb ihres Anwendungsbereichs sowie in Abschnitt 6, direkt auf anwendbare Produktnormen, in diesem Fall die DIN EN 60335-2-40.
Die Konformität mit der DIN EN 60335-2-40 gilt daher in den von dieser Produktnorm abgedeckten Bereichen als Konformität mit der DIN EN 378.
Nein. Die Konformität mit DIN EN 60335-2-40 und damit auch mit DIN EN 378, Teil 1 und 2 ist ausreichend. Die Anwendung der DIN EN 378-3, einschließlich Anforderungen wie einer unabhängigen Stromversorgung für das Leckerkennungssystem, ist nicht vorgeschrieben.
Tabelle C.1 der DIN EN 378 legt Grenzwerte für die Kältemittelfüllmenge fest, entweder auf Basis des Produkts aus Toxizitätsgrenzwert und Raumvolumen oder gemäß Abschnitt C.3. In der Praxis wird die zulässige maximale Füllmenge stets anhand des strengeren Kriteriums ermittelt. So wird der Toxizitätsgrenzwert nicht überschritten.
Daher sind die in DIN EN 378-3, Abschnitt C.3 beschriebenen zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen nicht erforderlich.
Dieses Vorgehen entspricht der gängigen Praxis für Kältemittel der Klasse A wie R-410A, bei denen keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind, sofern die Toxizitätsgrenzwerte nicht überschritten werden.
Die einzigartige Shîrudo-Technologie von DAIKIN erfüllt sämtliche relevanten DIN EN-Anforderungen, gewährleistet ein normkonformes Systemdesign und bietet bereits ab Werk beruhigende Gewissheit.
Keine komplexen Berechnungen für Sicherheitsmaßnahmen
Keine zusätzlichen Installations- oder Inbetriebnahmearbeiten
Keine optische Beeinträchtigung durch zusätzliche Sensoren oder Komponenten
Keine zusätzlichen Arbeiten oder Umplanung bei Anordnungsänderungen
Keine wiederkehrenden Sicherheitsprüfungen erforderlich
So funktioniert die Shîrudo-Technologie
- Integrierte Sensoren zur Erkennung von Undichtheiten in Kältemittelkreisen
- Integrierter Alarm
- Absperrventile
Integrierte Sensoren zur Erkennung von Undichtheiten in Kältemittelkreisen
- Integriert in jedes Innengerät
- Selbstüberwachend, erkennt selbst das kleinste Kältemittelleck
- Aktiviert automatisch Maßnahmen zur Reaktion auf das Kältemittel: Alarm und Absperrventile
Integrierter Alarm
- Lokaler optischer und akustischer Alarm integriert in die Madoka Kabel-Fernbedienung
- Alarmauslösung auch an einer Zentralregelung realisierbar via:
- Bauseitige Einstellung am Madoka Regler
- Eingangssignal, das einen externen Alarm auslöst
Für die Gewährleistung der Einhaltung der DIN EN 60335-2-40 sind auch in den kleinsten Räumen Absperrventile vorgesehen.
Je nach System sind diese entweder im Außengerät oder in der (BS)SV-Box integriert. Im Falle eines Lecks wird das Kältemittel entweder zurück zum Außengerät gepumpt oder werden bestimmte Abzweigungen geschlossen, um das Leck einzudämmen und die Menge des austretenden Kältemittels zu minimieren.